E4/Bedeutung > Eigentum und Besitz: In Pestalozzis H3-Realitätsbezug kennt der Knechtmensch#1 als Werk der Natur keinen Besitz, tierische Unschuld besitzt nichts, womit der anmassende Herrenmensch#2 frei darüber verfügen kann. Im letzten Jahrhundert waren Lebewesen rechtlich gesehen immer noch frei verfügbare "Dinge"! Dem Werk der Natur unterliegend, versucht der als Mensch#2 vorgetäuschte Abzocker#1 im Besitz des Eigentums sein Recht weiter auszudehnen, als es der Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung zu erlauben vermag; das kümmert ihn in diesem Zustand#1 seiner selbst jedoch nicht; vielmehr erhöht er die Lasten der ihn durch sein Eigentum untergeordneten Menschen ohne Rücksicht auf wesentliche Befriedigung, die den Bewerbern des gesellschaftlichen Eigentums wie den Eigentümern gebührt, zu erhöhen (siehe Mathäus 23,4). Mit "Eigentum" meint Pestalozzi Grundeigentum, mit "Lasten" Zinsen und Zehnten. Die dem "Eigentum unterordneten Menschen" sind identisch mit den "Bewerbern", also jenen, deren Erwerb davon abhängig ist: den zins- und zehntpflichtigen arbeitenden Bauern. Es ist einem in diesem Zustand seiner selbst nicht genug, dass die einem untergeordneten Nutzniesser seines Eigentums das ursprüngliche Unrecht des Besitzstandes gut und recht sein lassen. Man will noch, dass sie einem im Gebrauch desselben eben die tierische Freiheit gestatten, durch die das Eigentum in der Welt fast allgemein seinen Ursprung erhalten hat. Pestalozzi vermag zwar bei der ursprünglichen Aneignung von Grund und Boden kein gesellschaftliches Recht wirksam zu sehen, plädiert aber dafür, - da dieser Schritt nun einmal geschehen ist - im Sinne des kleineren Übels - das ursprüngliche Nicht-Recht (Unrecht) der willkürlichen Aneignung grundsätzlich als geschehen zu akzeptieren, da bei einer allgemeinen Infragestellung des Eigentumsrechts die gesellschaftlichen Bande allgemein reissen würden: „Wenn ich daher, das Recht meines Geschlechts anerkennend, das grössere Eigentum mit der Notdurft des kleineren belaste, so belaste ich, dem Werk der Natur unterliegend, das kleinere Eigentum mit den Gelüsten des grösseren. Hinwieder, wenn ich, das Recht meines Geschlechts anerkennend, den Menschen, die keinen Teil an der Welt haben, einen sie befriedigenden Ersatz ihrer Naturrechte zu geben suche, so verweigere ich ihnen, dem Werk der Natur unterliegend, ihr gesellschaftliches Recht. Als Werk meines Geschlechts und sein Recht anerkennend, ist für mich Eigentum und Besitzstand die Grundsäule des gesellschaftlichen Zustands und der Kräfte, die unser Geschlecht entwickeln und bilden. Dem Werk der Natur unterliegend, ist es aber Pandoras Büchse, aus der alle Übel der Erde entsprangen. Als Werk meiner selbst erkenne ich den Besitzstand eines jeden, in meiner Hand aber selber ist er soviel als nicht Besitzstand, sondern vielmehr ein Mittel, auch auf Gefahr meines Rechts und meiner Benutzung, mich selbst zu veredeln und mein Geschlecht zu beglücken.“ Soweit Pestalozzi!