Zum Prinzip des aufgeschobenen Vorurteils

Sobald sich ein Mensch oder ein kollektives Humansystem in einem seiner möglichen,
16 Seinszustände
(die normal begrifflich, besser bildlich, hier funktionell definiert sind), d.h.

  • problemorientiert: !=Erschöpfung, A=Ahnung, W=Wahrnehmung, I=Vorstellung, M=hinreichendes Maximum, X=Wesen, g=generalisierender Wert, h=beherrschbarer Lebensraum, und
  • lösungsorientiert: J=Selbstrechtfertigung, S=entspannende Lust, c=Charakterprofil, D=Denken, b=ausgleichende Balance, F=Gefühl, y=notwendiges Minimum, L=Lösung

in Beziehung zu einem realen, oder virtuell bloss eingebildeten Kollektiv setzt,
wird die entsprechend eine von 16 sozialen Wirkungsdimensionen mit

  • R=Rahmendingungen, P=Prozessverantwortung, K=Kommunikation,
    O=Object(ive)-Management
  • v=vorbereiten, a=ausarbeiten, m=multiplizieren, e=etablieren

zum Kontext, an dem er sich orientiert. Daraus ergeben sich dann im Namen dieses Kollektivs Vorurteile über reelle Humansysteme, bis hin zu Sündenböcken und Feinde. Im "Erfolgsfall" des Mobbings von Störenfrieden und Querdenkern zu solchen Vorurteilen, bzw. im Krieg, entsteht dann bei den Siegern der kollektive Wahn der Machbarkeit der Wirklichkeit als sozialer Konsens. Solche nicht nachhaltig aufrecht zu erhaltende Vorurteile vermag nur der reelle Mensch, der noch auf sein Gewissen mit dem, seinem relevanten Seinszustand entsprechenden ethischen §GHL-Aspekt hört, vor dem Point of NO Return deren Kollaps, hinaus zu schieben. Erst wenn er aus diesem in seinem Gewissen geschaffenen mentalen Freiraum heraus, die ihm entsprechende Funktion auszuüben beginnend, d.h. seinen Weg in seiner Lebenszeit geht, wird er in Bezug auf das Vorurteil die Wahrheit erfahren, die in zum Leben und dessen Erfüllung befreit.

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